Hautkrebsscreening

Hautkrebs ist die weltweit am häufigsten auftretende Krebserkrankung. Seit Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung, das so genannte „Hautkrebs-Screening“. Im Hautkrebs-Screening wird gezielt nach den drei Hautkrebserkrankungen Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom und malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“) gesucht.

Früh erkannter Hautkrebs ist zu fast 100 Prozent heilbar. Ziel des Screenings ist es, die Heilungschancen zu erhöhen, den Hautkrebs schonender behandeln zu können und damit die Lebensqualität zu verbessern. Durch gezielte Aufklärung über die Risiken von UV-Strahlung soll die Zahl der Hautkrebserkrankungen verringert werden.

 

Hautkrebs kann am ganzen Körper entstehen und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind. Deswegen wird beim Hautkrebs-Screening die gesamte Haut gründlich untersucht.

 

Die Leistungen:

  • gezieltes Anamnesegespräch
  • Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten (Achselhöhlen, Leisten, Gesäßspalte, Finger- und Zehenzwischenräume, Unterbrustbereich, Bauchnabel)
  • Befundmitteilung mit Beratung; im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die weitere Abklärung bei einem Facharzt/einer Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologe/Dermatologin)

Unsere Empfehlung:


Das Hautkrebsscreening sollte, wenn möglich, in Verbindung mit dem zweijährigen Gesundheits Check Up 35 durchgeführt werden.

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit